AGB

*Stand: 15.11.2025*

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND ANBIETER

§ 1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über medizinische Fernbehandlungen zwischen:

ENDOONE LIMITED
Dr. Isabella Wilden
Lerou 5
7080 Pyla
Zypern

Telefon: +49 1512 2682 778
E-Mail: info@hormonexperten.de

EU-USt-IdNr.: CY60026970H

(nachfolgend "Ärztin" oder "Hormonexperten" genannt)

und ihren Patientinnen und Patienten

(nachfolgend "Patient" genannt).

§ 1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten zusammen mit den "Nutzungsbedingungen für Fernbehandlung" für:

  • Alle medizinischen Fernbehandlungen via Videosprechstunde
  • Beratungsleistungen im Bereich bioidentische Hormontherapie und Schilddrüsenberatung
  • Rezeptausstellungen und medizinische Dokumentation
  • Alle über die Website www.hormonexperten.de gebuchten Leistungen

Wichtig: Die Nutzungsbedingungen für Fernbehandlung enthalten die medizinische Aufklärung zur Hormontherapie (Risiken, Kontrollpflichten, Patientenpflichten) und sind integraler Bestandteil dieser AGB. Beide Dokumente bilden zusammen die Vertragsgrundlage.

§ 1.3 Patientenzielgruppe und Abrechnung

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Selbstzahler. Der Patient ist alleiniger Vertragspartner und Kostenschuldner.

Abrechnung mit Krankenversicherungen:

  • Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) ist nicht möglich.
  • Eine Abrechnung über private Krankenversicherungen (PKV) ist nur mittels GOÄ-Analog-Ziffern möglich, wobei eine Kostenerstattung durch die PKV nicht garantiert werden kann.
  • Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Patienten, eine etwaige Kostenerstattung vor Vertragsschluss mit seiner Krankenversicherung zu klären.

§ 1.4 Geschäftsfähigkeit und Mindestalter

Der Patient muss zum Zeitpunkt der Buchung mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein, um einen rechtsverbindlichen Behandlungsvertrag abzuschließen.

Die Behandlung mit bioidentischen Hormonen erfolgt ausschließlich bei volljährigen Patienten (ab 18 Jahren). Minderjährige können nicht behandelt werden.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

§ 2.1 Vertragsanbahnung

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Patienten.

§ 2.2 Buchungsprozess

  1. Der Patient wählt die gewünschte Leistung und einen Termin aus
  2. Durch Klicken auf "Termin verbindlich buchen" gibt der Patient ein verbindliches Vertragsangebot ab
  3. Der Patient akzeptiert diese AGB durch Setzen des entsprechenden Häkchens
  4. Die Ärztin bestätigt den Termin per E-Mail (Vertragsannahme)
  5. Mit der Terminbestätigung kommt der Behandlungsvertrag zustande

§ 2.3 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

§ 2.4 Eignungsprüfung und Ablehnung von Behandlungsanfragen

Die Ärztin prüft bei jeder Anfrage, ob eine Fernbehandlung medizinisch geeignet und vertretbar ist. Die Ärztin behält sich das Recht vor, eine Behandlung abzulehnen, wenn:

  • Medizinische Kontraindikationen vorliegen
  • Eine Fernbehandlung nicht indiziert ist und eine persönliche Untersuchung vor Ort medizinisch erforderlich wäre
  • Die Behandlung außerhalb des Fachgebiets der Ärztin liegt
  • Der Patient die erforderlichen Voruntersuchungen oder Laborwerte nicht beibringt

Bei Ablehnung einer Behandlungsanfrage erhält der Patient eine schriftliche Begründung sowie ggf. eine Empfehlung für das weitere Vorgehen (z. B. Durchführung von Voruntersuchungen, Konsultation eines anderen Facharztes).

Die Ärztin ist bestrebt, möglichst alle Behandlungen via Fernbehandlung durchzuführen, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Eine Ablehnung erfolgt ausschließlich aus medizinischen oder rechtlichen Gründen.

§ 3 LEISTUNGSBESCHREIBUNG

§ 3.1 Hormon-Pakete

§ 3.1.1 Hormon-Starter-Paket (380 €)

  • Erstanamnese (60 Minuten Videosprechstunde) mit Analyse von Befunden und Symptomen
  • Folgeanamnese zur Besprechung der Laborwerte und Erstellung des Therapieplans
  • Organisation der ersten Bestellung & Rezeptierung der Hormone
  • 4 x Video-Follow-Ups (je 20 Minuten) in den ersten 3 Monaten
  • Gültigkeit: 6 Monate ab Therapiebeginn

Nicht enthalten: Rezept-Folgebestellungen bei Anpassung

Ideal für: Frauen, die unkompliziert mit der bioidentischen Hormontherapie beginnen möchten und regelmäßige Rückmeldungen wünschen.

§ 3.1.2 Hormon-Komfort-Paket (490 €)

  • Alle Leistungen des Hormon-Starter-Pakets inklusive
  • 6 statt 4 x Video-Follow-Ups (je 20 Minuten) in den ersten 6 Monaten
  • Organisation und Rezeptierung der Folgebestellungen für 6 Monate
  • Ergänzende Mikronährstoff- und Lebensstilberatung (60 Minuten)
  • Gültigkeit: 6 Monate ab Therapiebeginn

Nicht enthalten: Rückfragen und Beratung per E-Mail oder Telefon

Ideal für: Frauen, die unkompliziert mit der bioidentischen Hormontherapie beginnen und die Ergebnisse durch zusätzliche Beratungen verbessern möchten.

§ 3.1.3 Hormon-Premium-Paket (590 €/Monat)

  • Alle Leistungen des Hormon-Komfort-Pakets inklusive
  • Unbegrenzter E-Mail- und SMS-Kontakt über eigene Rufnummer (nur während der Sprechzeiten)
  • Unbegrenzte Rezeptierung und Folgebestellungen
  • priorisierte Terminvergabe
  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Monatlich kündbar mit 14-tägiger Frist
  • Vorauszahlung notwendig

Ideal für Frauen mit komplexen hormonellen Themen (starke Blutungen, Östrogendominanz, Myome, Kinderwunsch, Haarausfall, Hitzewallungen, Verstimmungen, Osteoporose, Brain-Fog).

Fair-Use-Grundsatz:

Der unbegrenzte E-Mail- und SMS-Kontakt ist für eine medizinisch sinnvolle therapeutische Begleitung gedacht. Eine angemessene Nutzung umfasst in der Regel:

  • Bis zu 10 medizinische Anfragen pro Monat
  • Antwortzeit: 48 Stunden an Werktagen
  • Keine medizinischen Notfälle (diese erfordern sofortige ärztliche Versorgung vor Ort)
  • Keine exzessive Inanspruchnahme, die andere Patientinnen benachteiligt
  • Antworten nur während unserer Sprechzeiten

Bei erheblicher Überschreitung dieser Richtwerte oder bei Missbrauch der Leistung (z.B. mehr als 20 Anfragen pro Monat, täglich mehrfache Kontaktaufnahmen) behält sich die Ärztin vor:

  • Die Patientin schriftlich auf die angemessene Nutzung hinzuweisen
  • Bei fortgesetztem Missbrauch zusätzliche Anfragen mit dem regulären Einzeltarif (45 € je Videosprechstunde) zu berechnen
  • Im Extremfall den Vertrag außerordentlich zu kündigen (siehe § 10.4)

§ 3.2 Kennenlerngespräche & Erstberatungen

Alle Erstberatungen dienen dem Kennenlernen und der ersten Einschätzung Ihrer individuellen Situation. In einem ausführlichen Gespräch klären wir, ob eine bioidentische Hormontherapie für Sie sinnvoll ist und welche nächsten Schritte empfehlenswert sind.

§ 3.2.1 Erstberatung nach Schwangerschaft (180 €, 60 Minuten)

Kennenlerngespräch, ob eine ergänzende Hormontherapie nach der Schwangerschaft für Sie infrage kommt. Geeignet bei Symptomen wie:

  • Ausbleibende Periode, Gewichtszunahme, Stimmungsschwankungen
  • Depression, Ängste, Haarausfall
  • Libido- oder Energieverlust nach der Geburt

Leistungen:

  • Umfassende Hormonanalyse nach Schwangerschaft (Postpartum)
  • Bewertung von Symptomen und Befunden
  • Individuelle Empfehlungen für den Hormonhaushalt
  • Organisation der erforderlichen Laboruntersuchungen

Empfohlener nächster Schritt: Hormon-Starter-Paket zur Betreuung der 6-monatigen Hormontherapie.

§ 3.2.2 Erstberatung in der Perimenopause (180 €, 60 Minuten)

Viele Frauen ab 35 Jahren erleben hormonelle Veränderungen, obwohl die Periode noch regelmäßig ist und der Frauenarzt nichts findet.

Leistungen:

  • Feinfühlige Unterstützung während der hormonellen Veränderungen
  • Analyse auch bei normalen Laborwerten
  • Je früher Defizite erkannt werden, desto leichter bleibt die Balance
  • Erstellung eines individuellen Behandlungsplans

Empfohlener nächster Schritt: Hormon-Starter-Paket zur Betreuung der 6-monatigen Hormontherapie.

§ 3.2.3 Allgemeine Hormonsprechstunde (180 €, 60 Minuten)

Ganzheitliche Anamnese mit Analyse bestehender Befunde, Checklisten zur Vorbereitung und Organisation der Blutentnahme.

Geeignet für:

  • Frauen und Männer mit hormonellen Beschwerden
  • Zweite Meinung bei bestehenden Diagnosen
  • Frauen mit Endometriose und PCOS-Syndrom
  • Männer, die eine natürliche, bioidentische Hormonergänzung wünschen – statt Potenzmittel

Empfohlener nächster Schritt: Hormon-Starter-Paket zur Betreuung der 6-monatigen Hormontherapie.

§ 3.2.4 Schilddrüsen-Beratung (180 €, 60 Minuten)

Individuelle, ausführliche Anamnese mit Analyse bestehender Befunde, detaillierte Symptomaufnahme, Organisation der Blutentnahme (inkl. digitalem Überweisungsschein per E-Mail).

Geeignet bei:

  • Verdacht auf Schilddrüsenfunktionsstörung
  • Auch wenn Laborwerte als normal gelten
  • Frauen unter SD-Medikation ohne Besserung
  • Gewichtszunahme, Haarausfall, Energiemangel, Verdauungsproblemen

§ 3.2.5 Für Bestandspatientinnen

Kurze Videosprechstunde (45 €, ca. 20 Minuten)

Für Bestandspatientinnen, die bereits in Therapie sind und eine neue Rezeptbestellung oder Dosierungsanpassung benötigen.

Folgeanamnese (90 €, ca. 30 Minuten)

Besprechung aktueller Laborwerte, Anpassung des Therapieplans, erste Rezeptierung & Bestellung der Hormone.

§ 3.2.6 Rezeptierung und Bestellungen

  • Bis zu 2 Produkte: 15 €
  • Ab 3 Produkten: 30 €

§ 3.3 Zusätzliche Kosten

  • Laborkosten: Werden separat nach tatsächlichem Aufwand berechnet
  • Hormonkosten: ca. 1,00–1,50 € pro Tag (individuelle Rezepturen aus der Apotheke)
  • Kostenfreie Kommunikation: Erste E-Mail-Anfrage zur Eignungsfeststellung, Terminvereinbarungen, administrative Fragen
  • Kostenpflichtige Beratungen: Medizinische E-Mail-Beratungen außerhalb gebuchter Pakete sind kostenpflichtig (nur im Rahmen von Videosprechstunden möglich, siehe § 13.4)

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§ 4.1 Preise und GOÄ-Abrechnung

Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da bestimmte moderne Behandlungsverfahren in der GOÄ von 1982/1999 nicht wörtlich aufgeführt sind, werden entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ analoge Gebührenziffern angewandt.

Unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwandes und der spezialisierten Expertise im Bereich bioidentische Hormontherapie werden gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOÄ (Abweichende Vereinbarung) Steigerungsfaktoren von 5,0 bis 7,0 vereinbart. Diese Faktoren sind begründet durch:

  • Spezialisierte Ausbildung und langjährige Expertise in bioidentischer Hormontherapie
  • Individualisierte Therapiekonzepte basierend auf umfangreicher Labordiagnostik
  • Zeitintensive Anamnese und Verlaufskontrollen
  • Fernbehandlung mit erhöhtem Koordinationsaufwand

Mit Akzeptanz dieser AGB stimmt der Patient dieser abweichenden Vereinbarung ausdrücklich zu.

§ 4.2 Zahlungsfrist

Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

§ 4.3 Zahlungsmethoden

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Weitere Zahlungsmethoden können im Einzelfall vereinbart werden.

§ 4.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich fallen Mahngebühren an:

  • 1. Mahnung: 5 €
  • 2. Mahnung: 10 €
  • 3. Mahnung: 15 €

§ 4.5 Behandlungssperre

Bei offenen Rechnungen behält sich die Ärztin vor, weitere Behandlungstermine bis zur vollständigen Begleichung der Außenstände auszusetzen.

§ 4.6 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht des Patienten bezüglich medizinischer Leistungen ist ausgeschlossen.

§ 4.7 Kostenvoranschlag

Bei umfangreicheren Behandlungen wird auf Wunsch vorab ein Kostenvoranschlag erstellt.

§ 5 TERMINVEREINBARUNG UND ABSAGEN

§ 5.1 Terminbuchung

Termine werden online über die Website oder nach telefonischer Absprache vereinbart.

§ 5.2 Absagefrist

Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder verschoben werden.

§ 5.3 Ausfallgebühr

Bei nicht rechtzeitiger Absage wird der für den Termin reservierte Zeitslot in voller Höhe berechnet, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.

§ 5.4 Kulanzregelung

Bei nachgewiesenen Notfällen oder unverschuldeten Verzögerungen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung mit ärztlichem Attest) kann im Einzelfall von der Ausfallgebühr abgesehen werden.

§ 5.5 Technische Störungen

Bei technischen Störungen auf Seiten der Ärztin wird kostenfrei ein Ersatztermin angeboten.

§ 6 FERNBEHANDLUNG UND TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

§ 6.1 Videoplattform

Die Videosprechstunden finden über die DSGVO-konforme Plattform Whereby statt (https://whereby.com/hormonexperten). Der Patient erhält rechtzeitig vor dem Termin einen entsprechenden Zugangslink.

§ 6.2 Technische Voraussetzungen

Der Patient stellt sicher, dass folgende technische Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Stabile Internetverbindung (mind. 2 Mbit/s)
  • Aktueller Webbrowser (Chrome, Firefox, Safari oder Edge)
  • Funktionsfähige Webcam und Mikrofon
  • Ruhige, störungsfreie und vertrauliche Umgebung

§ 6.3 Grenzen der Fernbehandlung

Der Patient wird darauf hingewiesen, dass:

  • Eine Fernbehandlung eine persönliche Untersuchung nicht vollständig ersetzen kann
  • Bei bestimmten Beschwerden eine Vor-Ort-Untersuchung notwendig sein kann
  • In Notfällen lokale Notdienste aufzusuchen sind
  • Die Ärztin kann bei Bedarf an lokale Fachärzte verweisen

§ 6.4 Technische Verantwortung

Der Patient trägt die Verantwortung für seine eigene technische Ausstattung und Internetverbindung.

§ 6.5 Wartezeit

Bei verspätetem Erscheinen des Patienten wartet die Ärztin maximal 5 Minuten. Danach verfällt der Termin und wird als nicht wahrgenommen berechnet.

§ 7 DATENSCHUTZ

§ 7.1 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener und medizinischer Daten erfolgt ausschließlich DSGVO-konform und unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht.

§ 7.2 Verschlüsselung

Alle Videosprechstunden werden verschlüsselt übertragen. Die Plattform Whereby gewährleistet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

§ 7.3 Speicherdauer

Medizinische Unterlagen werden entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gespeichert.

§ 7.4 Patientenrechte

Der Patient hat jederzeit das Recht auf:

  • Auskunft über seine gespeicherten Daten
  • Berichtigung unrichtiger Daten
  • Löschung (soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen)
  • Datenportabilität
  • Widerspruch gegen die Datenverarbeitung

§ 7.5 Videoaufzeichnungen

Videosprechstunden werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet. Eine Aufzeichnung erfolgt nur mit expliziter schriftlicher Einwilligung des Patienten zu Dokumentationszwecken.

§ 7.6 Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung unter www.hormonexperten.de/datenschutz.

§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

§ 8.1 Grundsätze der ärztlichen Leistung

Die medizinische Beratung und Therapieempfehlung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage der vom Patienten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere zur Anamnese, zu Befunden und Laborwerten. Die Qualität und Richtigkeit der Beratung ist maßgeblich abhängig von der Vollständigkeit und Wahrheitsgemäßheit der Patientenangaben.

§ 8.2 Patientenverantwortung und Haftungsausschluss

Für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen – insbesondere die korrekte Einnahme von Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder die Einhaltung von Lebensstilveränderungen – ist der Patient eigenverantwortlich. Die Ärztin kann keine Kontrolle darüber ausüben, ob und wie die Empfehlungen befolgt werden.

Eine Haftung für gesundheitliche Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen, die aus falscher Anwendung, eigenmächtiger Änderung oder Unterlassung der Therapie durch den Patienten entstehen, ist ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Ärztin keine Haftung für Folgen, die durch unvollständige, unrichtige oder verspätete Angaben des Patienten entstehen.

Die Ärztin haftet unter keinen Umständen für mittelbare Schäden, insbesondere (aber ohne Einschränkung) für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Vermögensschäden, die dem Patienten durch die Nutzung der medizinischen Leistungen entstehen.

Jeder Patient wird ausführlich über die Behandlung sowie über empfohlene Präparate aufgeklärt. Etwaige Nebenwirkungen, Begleiterscheinungen oder Folgeerscheinungen können niemals vollständig für jeden Menschen ausgeschlossen werden. Für die Sicherheit und Verträglichkeit der von externen Apotheken zubereiteten Präparate sowie für andere pharmazeutische Mittel kann keinerlei Haftung übernommen werden.

§ 8.3 Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit

Die Haftung der Ärztin ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Patient regelmäßig vertrauen darf.

Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 8.4 Technische Störungen

Für Ausfälle oder Störungen der Videoplattform, technische Probleme der Datenübertragung oder sonstige technische Beeinträchtigungen, die nicht im Verantwortungsbereich der Ärztin liegen, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere für Störungen, die durch den Internetdienstanbieter, die Endgeräte des Patienten oder externe Plattformanbieter verursacht werden.

§ 8.5 Zwingende gesetzliche Haftung

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung im Rahmen dieser zwingenden gesetzlichen Vorschriften beschränkt sich auf die zutreffenden gesetzlichen Mindeststandards.

§ 8.6 Versicherungsschutz

Die Ärztin verfügt über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen ihrer Berufsordnung. Einzelheiten zum Versicherungsschutz werden auf Anfrage mitgeteilt.

§ 8.7 Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse

Die Ärztin haftet nicht für Leistungsverzögerungen, Leistungsausfälle oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung, die sich aus Umständen oder Ereignissen ergeben, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.

Höhere Gewalt umfasst insbesondere:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
  • Pandemien, Epidemien und behördliche Quarantäneanordnungen
  • Kriege, Terroranschläge, politische Unruhen
  • Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe
  • Gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen
  • Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Internetverbindungen
  • Ausfall oder Störung der Videoplattform Whereby durch deren Betreiber
  • Stromausfälle oder andere Infrastrukturausfälle
  • Cyberangriffe, Hackerangriffe oder sonstige technische Störungen

Rechtsfolgen bei höherer Gewalt:

  • Die Ärztin wird den Patienten unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren
  • Es wird kostenlos ein Ersatztermin angeboten, sobald die Leistungserbringung wieder möglich ist
  • Bei dauerhafter Unmöglichkeit erfolgt eine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge für nicht erbrachte Leistungen
  • Eine weitergehende Haftung (z.B. Schadensersatz für entgangenen Nutzen) ist ausgeschlossen

§ 9 WIDERRUFSRECHT

§ 9.1 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gesundheit, wenn die Ärztin die Dienstleistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Patient seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 9.2 Information vor Vertragsschluss

Der Patient wird vor Vertragsschluss ausdrücklich auf den Ausschluss des Widerrufsrechts hingewiesen.

§ 10 VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

§ 10.1 Einzeltermine

Einzeltermine enden mit der Erbringung der gebuchten Leistung.

§ 10.2 Paketverträge

  • Basis- und Erweiterte Pakete haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Buchung
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen verfallen nach Ablauf der Gültigkeit
  • Eine Rückerstattung für nicht genutzte Leistungen erfolgt nicht

§ 10.3 Premium-Queen-Paket

  • Mindestlaufzeit: 3 Monate
  • Nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar
  • Kündigungsfrist: 14 Tage zum Monatsende
  • Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend)

§ 10.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • falschen Angaben zu medizinisch relevanten Sachverhalten
  • beleidigendem oder aggressivem Verhalten
  • Missbrauch der Leistungen
  • Anhaltender Missbrauch des unbegrenzten Kontakts im Premium-Paket trotz schriftlicher Abmahnung (siehe § 3.1.3 Fair-Use-Grundsatz)

§ 10.5 Rückerstattung bei Kündigung

Bei vorzeitiger Kündigung von Paketverträgen aus wichtigem Grund, den der Patient zu vertreten hat, erfolgt keine Rückerstattung. Bei Kündigung aus wichtigem Grund, den die Ärztin zu vertreten hat, erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

§ 11 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

§ 11.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. EU-Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.

§ 11.2 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten mit Patienten, die Verbraucher mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sind, gilt ergänzend zu § 11.1 der Gerichtsstand am Wohnsitz des Patienten gemäß den zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften. Der Patient kann die Ärztin auch vor den Gerichten in Pyla, Zypern, verklagen.

Für alle anderen Fälle – insbesondere bei Patienten ohne Wohnsitz in der EU – ist ausschließlicher Gerichtsstand Pyla, Zypern.

§ 11.3 Verbraucherschutz

Für Verbraucher mit Wohnsitz in der EU gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes.

§ 11.4 Alternative Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Behandlungsvertrag sind beide Parteien grundsätzlich bereit, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen.

Die Parteien können sich auf eine unabhängige Schlichtungsstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen einigen. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist freiwillig und berührt nicht das Recht beider Parteien, zu jedem Zeitpunkt vor, während oder nach der Schlichtung Klage vor Gericht zu erheben.

Die Ärztin ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, erklärt sich aber bereit, im Einzelfall eine Teilnahme zu prüfen.

§ 12 MEDIZINISCHE AUFKLÄRUNG UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN

§ 12.1 Verweis auf Nutzungsbedingungen für Fernbehandlung

Die detaillierte medizinische Aufklärung zur bioidentischen Hormontherapie, einschließlich:

  • Risiken und Nebenwirkungen der Hormontherapie
  • Kontraindikationen und Wechselwirkungen
  • Monitoring- und Kontrolluntersuchungspflichten
  • Patientenpflichten und Mitwirkung

ist in den "Nutzungsbedingungen für Fernbehandlung" ausführlich geregelt, die integraler Bestandteil dieser AGB sind und unter www.hormonexperten.de/nutzungsbedingungen einsehbar sind.

§ 12.2 Verbindlichkeit beider Dokumente

Mit Akzeptanz dieser AGB erkennt der Patient auch die Nutzungsbedingungen für Fernbehandlung vollumfänglich an. Beide Dokumente bilden zusammen die rechtsverbindliche Vertragsgrundlage für die medizinische Behandlung.

§ 12.3 Wichtigste Patientenpflichten im Überblick

Der Patient verpflichtet sich insbesondere zu:

  • Vor Therapiebeginn: Aktuelle gynäkologische (Frauen) bzw. urologische (Männer) Untersuchung durchführen
  • Während der Therapie: Jährliche Kontrolluntersuchungen wahrnehmen
  • Dokumentation: Untersuchungsergebnisse an info@hormonexperten.de übermitteln
  • Anamnese: Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen und Medikamenten
  • Therapiewunsch: Bestätigung des Therapiewunsches trotz aufgeklärter Risiken

Die Nichteinhaltung dieser Pflichten kann zur Beendigung der Behandlung führen und beeinträchtigt ggf. den Versicherungsschutz der Ärztin.

§ 12.4 Aufklärung verstanden

Mit Buchung eines Termins bestätigt der Patient ausdrücklich:

  • Die medizinische Aufklärung in den Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden zu haben
  • Alle Fragen zur Hormontherapie beantwortet bekommen zu haben
  • Die bioidentische Hormontherapie trotz der aufgeklärten Risiken ausdrücklich zu wünschen

§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 13.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

§ 13.2 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

§ 13.3 Aktuelle Version

Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist auf der Website www.hormonexperten.de einsehbar.

§ 13.4 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB oder bei sonstigen Anliegen wenden Sie sich bitte an:

Hinweis: Medizinische Fragen können nur im Rahmen einer gebuchten Videosprechstunde beantwortet werden. Eine medizinische Beratung per E-Mail ist nicht möglich und wird nicht angeboten.

*Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen*

Hormonexperten – Dr. Isabella Wilden